Die Aufgabe einer Erziehungsbeistandschaft ist es, Jugendliche und junge Volljährige zu unterstützen und dabei das Lebensumfeld und die Familie einzubeziehen.
Besondere Berücksichtigung finden bereits vorhandene Ressourcen und funktionale Netzwerke. Die Maßnahme ist auf die jeweils individuelle Situation des Hilfeadressaten ausgerichtet.
Mit der Erziehungsbeistandschaft soll eine positive Entwicklung des Jugendlichen bzw. des jungen Volljährigen sichergestellt werden. Das Erleben von Selbstwirksamkeit ist hier zentral.
Wir bauen auf den vorhandenen Fähigkeiten und Netzwerken der Familie auf, wobei das Selbsthilfepotential des Jugendlichen und der Familie im Mittelpunkt steht.
Die Erziehungsbeistandschaft fördert und begleitet den Sozialisationsprozess des Jugendlichen möglichst unter Einbeziehung des familiären Kontexts
Im Mittelpunkt der Erziehungsbeistandschaft stehen Jugendliche und junge Volljährige, deren Lebenssituation durch verschiedene Probleme gekennzeichnet ist. Zum Beispiel:
Klärungsphase
Arbeits-/ Veränderungsphase
Abschlussphase
Vernetzung mit anderen Einrichtungen
In dieser Phase wird geklärt, inwieweit eine Erziehungsbeistandschaft die angemessene Hilfeform sein kann.
Der konkrete Bedarf des Kindes und die geeignete Maßnahme werden im Rahmen eines Kleinteams im Jugendamt entschieden. Außerdem wird festgestellt, ob ein Betreuungsvertrag mit den Familienmitgliedern geschlossen werden kann.
Danach werden umfassend Informationen gesammelt, um die Situation der Familie darzustellen. Gemeinsam werden der Bedarf, die Ressourcen und die Probleme analysiert und konkrete Ziele benannt. Diese Phase erstreckt sich über eine Zeit von ca. acht bis zwölf Wochen.
Die festgelegten Ziele und die auftretenden Probleme werden mit dem Jugendlichen/ jungen Volljährigen bearbeitet. Die Familie und das soziale Umfeld werden in den individuellen Lösungen mit eingebunden.
Bei Bedarf können die Zielstellungen korrigiert oder erweitert werden, um die Nachhaltigkeit der Maßnahme zu erhöhen.Je nach Fall finden Kontakte in unterschiedlicher Intensität und Dauer statt.
Halbjährlich wird die Entwicklung der Familie und der Erfolg der Maßnahme in einem Hilfeplangespräch mit dem*der Mitarbeiter*in des Jugendamtes reflektiert.
Diese beginnt, wenn ersichtlich ist, dass der Jugendliche oder junge Volljährige wirksame Lösungen für seine Probleme erarbeiten konnte und eine ausreichende Stabilität erreicht wurde.
In dieser Phase kann die Betreuungsintensität verringert werden. Mit einem Abschlussgespräch wird die Hilfe reflektiert und beendet.
Im Umgang mit Behörden bzw. Einrichtungen sind die Klienten*innen der Erziehungsbeistandschaft oftmals unsicher und können weder ihre Rechte noch ihre Pflichten wahrnehmen.
Mit dem Einverständnis des Jugendlichen/ jungen Volljährigen arbeitet die Fachkraft zusammen mit fallrelevanten Einrichtungen und Institutionen zusammen. Zum Beispiel:
Mehr informationen zu unserem Aufnahmeverfahren, unseren durchführenden Fachkräften sowie unserer Qualitätssicherung durch Supervision und Teamarbeit finden sich auf unserer Informationsseite: